AGB

  1. Geltungsbereich:
    1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, in ihrer jeweiligen Fassung, für den Auftrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder Werbemittel (z. B. Beilagen, individuelle Werbemittel) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (fortan: Auftraggeber) zum Zwecke der Verbreitung (Anzeigenauftrag) durch den Stephan Bühring Verlag (fortan: der Verlag) als Auftragnehmer.
    1.2 Ebenfalls umfasst sind individuelle Gestaltungsleistungen durch den Verlag, die Werbung Dritter für andere Dritte (Verbundwerbung) und solche Anzeigenaufträge, bei denen die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Sofern ein solches Recht zum Abruf einzelner Anzeigen schriftlich vereinbart wurde, ist der Vertrag – abgesehen von individuellen Vertragsabreden – innerhalb eines weiteren Jahres abzuwickeln, wenn die erste Anzeige innerhalb des ersten Jahres nach Vertragsschluss erschienen ist.
    1.3 Aufträge für individuelle Gestaltungsleistungen sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und schriftlicher Annahmeerklärung bindend.
    1.4. Erscheinungstermine sind jeweils Anfang März, Juni, September und Dezember. Letzter möglicher Eingang von Druckunterlagen ist jeweils zwei Wochen vor dem 1. Werktag der genannten Monate (Anzeigenschluss).

  2. Rabatte, Preisaufschläge, Rechnungen:
    2.1. Bei Aufträgen, die die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen – ob auf Abruf oder vorab verbindlich vereinbart – zum Gegenstand haben, wird ein Mengenrabatt gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Verlags gewährt.
    2.2. Können Aufträge aus Gründen nicht erfüllt werden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so bleibt der Vergütungsanspruch des Verlags bestehen; insbesondere, wenn die unter 1.4. genannten Termine nicht eingehalten werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz bleibt davon unberührt. Im Falle einer Rabattgewährung ist die Differenz zwischen dem Mengenrabatt für die vorgesehene Auftragskapazität und der tatsächlich in Anspruch genommenen Kapazität zu erstatten, falls der vereinbarte Veröffentlichungszeitraum nicht eingehalten werden konnte. Dies gilt bei Aufträgen auf Abruf entsprechend, falls die unter 1.2. benannte Frist dadurch nicht eingehalten werden kann. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen nur Anspruch auf den Mengenrabatt, der nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste für die Zahl der tatsächlich veröffentlichten Anzeigen gelten würde.
    2.3. Im Falle eines individuellen Gestaltungsauftrags hat der Auftraggeber anfallende Aufwendungen zu tragen.
    2.4. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. 14 Tage nach deren Zustellung tritt ohne weitere Mahnung oder Zahlungsaufforderung Verzug ein.
    2.5. Preis- oder Rabattänderungen können durch den Verlag bis zu einem Monat vor Veröffentlichung der Anzeige in schriftlicher Form erhoben werden.
    2.6. Wird für konzernverbundene Unternehmen ein gemeinsamer Rabatt beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmungen sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 % besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichts, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs, nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb von sechs Monaten erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Unabhängig davon ist die Beendigung der Konzernzugehörigkeit unverzüglich gegenüber dem Verlag anzuzeigen.

  3. Prüfungs- und Ablehnungsrecht:
    3.1. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht eindeutig als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Vermerk „Anzeige“ gekennzeichnet und in dieser Form veröffentlicht.
    3.2. Der Verlag behält sich vor, Aufträge und Abrufe abzulehnen, insbesondere
    3.2.1. wenn deren Inhalt nach Auffassung des Verlags gegen Rechtsvorschriften verstößt,
    3.2.2. wenn deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder
    3.2.3. bei Verbundwerbung (1.2.).
    3.3. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

  4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers:
    4.1. Die Berücksichtigung von Platzierungswünschen erfolgt nach Auftragseingang und Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nur bei schriftlicher Zusicherung durch den Verlag.
    4.2. Die rechtzeitige Lieferung und einwandfreie Beschaffenheit der Druckunterlagen oder anderer Werbemittel liegt alleine im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Bei digitalen Druckunterlagen betrifft dies vor allem das Format und die technischen Vorgaben, wie sie durch den Verlag vorgegeben werden. Die Rechtzeitigkeit richtet sich hierbei nach den Ziffern 4.1. und 1.4. Im Falle verspäteter Lieferung bleibt der Vergütungsanspruch des Verlags bestehen.
    4.3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge (6.4.). Der Verlag berücksichtigt nur die bis zum Anzeigenschluss mitgeteilten Fehlerkorrekturen. Nach der Druckfreigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die von ihm übermittelten Texte und Bilder.
    4.4. Durch die Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Anzeigenkunde, im Falle dass der Verlag zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung verpflichtet ist und die hierfür ausschlaggebenden tatsächlichen Behauptungen auf Angaben des Anzeigekunden beruhen, die entstehenden Aufwendungen und/oder Kosten für eine vergleichbare Anzeige nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs zu tragen.

  5. Urheberschaft, Zusicherungen:
    5.1. Im Falle einer individuellen Gestaltungsleistung (1.2.) und soweit der Verlag durch die Bearbeitung der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen, etc. zum Urheber der erstellten Anzeige bzw. des entsprechenden Werbemittels wird, räumt er dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung ein (vgl. §§ 31 II, 16 I, 17 I UrhG).
    5.2. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an die Preisliste des Verlags zu halten.
    5.3. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte bzw. Befugnisse besitzt. Er trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie gegebenenfalls zugelieferter Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund presserechtlicher Vorschriften entstehen. Bei Veröffentlichungen von Gegendarstellungen bestimmen sich die zu ersetzenden Kosten nach Maßgabe des Anzeigentarifs. Ferner wird der Verlag von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Verlag mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
    5.4. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art einschließlich des Internets erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlicher Zugängigmachung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf in dem zeitlich und inhaltlich für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Entsprechende Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Die vermittelten Rechte beinhalten auch das Recht des Verlags Auftragsergebnisse für die Eigenwerbung zu verwenden.

  6. Auftragsausführung:
    6.1. Maßgeblich ist die entsprechend dem belegten Titel und der korrespondierenden Positionen der Preisliste übliche Beschaffenheit der Anzeige, so wie sie aufgrund der Druckunterlagen und der von der Druckerei eingesetzten Technik umsetzbar ist. Formatänderungen aus technischen Gründen behält sich der Verlag vor.
    6.2. Es gelten die üblichen Anzeigengrößen von einer Pinwandanzeige, viertel Seite, halben oder ganzen Seite.
    6.3. Eine Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen nach Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels besteht nicht.
    6.4. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.
    6.5. Der Verlag liefert mit Rechnungsstellung ein Anzeigenexemplar. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
    6.6. Im Rahmen der Ausführungen sind geringfügige Farbschwankungen vom Auftraggeber zu dulden.
    6.7. Bei der Verteilung von Beilagen und ähnlichen Werbemitteln wird eine Fehlzustellungsquote von 3% als verkehrsüblich vereinbart. Eine Haftung des Verlags besteht in diesem Rahmen nicht.

  7. Rücktrittsrecht: Im Falle einer Preis- oder Rabattänderung nach Ziff. 2.5 hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Dieses muss er innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich ausüben.

  8. Haftungsausschluss: Die Haftung des Verlags wird, außer hinsichtlich eines groben Verschuldens, ausgeschlossen.

  9. Vorauszahlungen, Zahlungsverzug:
    9.1. Bei Zahlungsverzug und/oder Stundung werden Rabatte, Skonti, Jahresrückvergütungen und sonstige Vergünstigungen hinfällig sowie bankübliche bzw. gesetzlich Zinsen und etwaige Einzugskosten (§ 288 BGB) berechnet.
    9.2. Auf Verlangen des Verlags hat der Auftraggeber eine angemessene Vorauszahlung zu leisten.
    9.3. Bei Zahlungsverzug kann die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückgestellt und für den noch ausstehenden Teil des Auftrags eine Vorauszahlung verlangt werden.
    9.4. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Vertrages das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des insgesamt noch ausstehenden Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

  10. Ausschlussfristen: Anzeigenkunden müssen Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb von sechs Monaten nach deren Entstehen gegenüber dem Verlag schriftlich geltend machen. Im Falle, dass der Verlag die geltend gemachten Ansprüche zurückweist, muss der Anzeigekunde die Ansprüche innerhalb weiterer sechs Monate gerichtlich geltend machen. Ist dies nicht der Fall, kann sich der Anzeigekunden auf die Ansprüche nicht mehr berufen.

  11. Datenschutz: Der Kunde stimmt der automatisierten Verarbeitung seiner Daten durch den Verlag zu. Der Verlag wird die Daten im Einklang mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) lediglich zum Zweck der Auftragsabwicklung erheben, nutzen, verarbeiten und anschließend löschen. Es besteht ein jederzeitiges Recht zum Widerruf dieser Zustimmung und zur Auskunft über die beim Verlag gespeicherten Daten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte wird nicht erfolgen. Der Nutzung der Daten zur Zusendung von Informationsmaterialien wird seitens des Auftraggebers zugestimmt.

  12. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand aller sich aus dem Auftragsverhältnis ergebenden Ansprüche bestimmt sich nach dem Sitz des Verlags. Dieser ist Erlangen.

  13. Salvatorische Klausel: Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser AGB im Übrigen nicht berührt.